Medavo- die Rechtsanwälte für Mediziner

Im Folgenden versuchen wir einige Fragen zu klären, die häufig gestellt werden.
Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.


Viele Ärztinnen und Ärzte sind der Ansicht, dass sie sich im Medizinrecht gut auskennen. Zudem gibt es vielfältige Angebote der Kassenärztlichen Vereinigung oder auch der Ärztekammern, die oft Mustertexte oder Formulare anbieten. Warum also Geld für einen Anwalt ausgeben, wenn die Formulare doch kostenlos verfügbar sind?

Das erste Argument ist die Erfahrung. Als Mediziner würden Sie sich doch auch nicht von einem Anfänger operieren lassen. Oder? Wir haben hunderte von Praxiskaufverträgen erstellt oder Zulassungsverfahren begleitet. Wir von Klapp Röschmann Rieger kennen alle Nuancen und alle Tricks.

Ein weiteres Argument ist die Nüchternheit, mit der wir an eine juristische Aufgabenstellung herangehen. Auch das kennen Sie als Ärztin oder Arzt, gerade im klinischen Kontext. Jeder Kollege würde Ihnen abraten, den eigenen Vater oder die eigene Tochter zu operieren. Und mit unserer juristischen Dienstleitung verhält es sich ähnlich. Wir sind beispielsweise in eine Praxisübernahme nicht emotional involviert und können Ihnen nüchtern unsere juristischen und wirtschaftlichen Einschätzungen mitteilen. Wir haben es oft erlebt, dass ein medizinischer Mandant z.B. von einer Praxis, die er übernehmen wollte, so angetan war, dass der Kaufpreis unwichtig wurde. Da wir emotional neutral geblieben sind und unseren Mandanten nüchtern beraten haben, konnten wir den Kaufpreis für unseren Mandanten deutlich senken. Übrigens gilt dieser Rat auch für uns selbst. Auch wir übergeben Mandate, die uns selber emotional betreffen lieber einem Kollegen oder einer Kollegin.

Das dritte Argument ist das Zeitargument. Für uns sind umfangreiche juristische Texte leicht verständlich. Wir machen allerdings immer wieder die Erfahrung, dass das nicht jedem so leicht fällt. Macht es nicht Sinn, dass Sie eine Tätigkeit, die für Sie oftmals mit Aufwand verbunden ist, an einen kundigen Rechtsanwalt abzugeben?

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.
Rufen Sie einfach an unter 089 224 224 oder schreiben Sie eine Mail an kanzlei@klapp-roeschmann.de.

Das wichtigste ist sicherlich, dass es menschlich passt und sie davon überzeugt sind, dass der Kollege, mit dem Sie sich zusammentun wollen, auch angespannte Situationen gemeinsam mit Ihnen bewältigen kann. Dann raten wir Ihnen dringend, dass jeder von Ihnen beiden einen fachlich versierten Medizinrechtsanwalt engagiert, die jeweils die Interessen der beiden Gründer vertritt. Optimal ist, wenn von Anfang an auch der Steuerberater mit einbezogen ist, um eine möglichst optimale steuerliche Gestaltung für beide Gründer zu erreichen. Oftmals sind komplexe Fragen rund um die Themen Betriebsvermögen, Gewerbesteuer und auch Umsatzsteuer abzustimmen.

In einem nächsten Schritt sollte geklärt werden, welche Trägergesellschaft die BAG / Gemeinschaftspraxis haben sollte. Hier kommen eigentlich nur die Partnerschaftsgesellschaft oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Betracht.

Und dann geht es um die konkrete Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages. Hier werden wir Sie immer wieder fragen: Und, wenn es schiefläuft, soll dann geschehen. Gerade die etwas pessimistischen Fragestellungen sind oftmals hilfreich. Wie oft haben wir es erlebt, dass zwei junge Kollegen sich am Beginn ihrer Berufslaufbahn in einer BAG zusammengetan haben, ohne einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Und wenige Jahre später sind die beiden völlig zerstritten und reden kaum noch miteinander. Es ist in diesen Fällen gut, wenn man mit einem spezialisierten Anwalt vorgesorgt hat. Wir haben umfangreiches Spezial Know How, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
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Die wichtigste Frage ist, ob Sie eher der Unternehmerarzt sind, der ein MVZ alleine gründet oder ob Ihnen der Austausch mit Kollegen wichtig ist. Dann wäre die Gründung ohne Kollegen ein schwerer Fehler. Und dann kommt es darauf an, ob Sie in einem zulassungsbeschränkten Bereich gründen wollen und was Sie sozusagen mitbringen. Wenn Sie bereits Vertragsarzt sind, sind die zulassungsspezifischen Hürden für ein MVZ nicht groß. Allerdings stellt sich dann die Frage, warum Sie ein MVZ gründen wollen. Oft geschieht dies, um eine unbegrenzte Anzahl von Ärzten anstellen zu können. Aber auch der normale Vertragsarzt kann bis zu drei Vollzeitärzte anstellen. Daher diskutieren wir mit Ihnen Ihre Wachstumsziele schon bei der Gründung des MVZ.

Völlig anders sind die Voraussetzungen, wenn ein Krankenhaus ein MVZ gründen oder übernehmen will. Hier spielt vor allem die Sicherstellung der Zuweiser eine gewichtige Rolle, die oftmals wirtschaftliche Fragen etwas in den Hintergrund treten lässt.

Gleichgültig ob Sie Krankenhausträger oder ein einzelner Arzt sind: Wir kennen uns in allen Facetten des Medizin- und Gesundheitsrechts hervorragend aus und können Sie sowohl in juristischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht gut beraten. Vereinbaren Sie doch einfach einen unverbindlichen Kennenlerntermin, in dem wir alles weitere besprechen können.

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Die Betriebsausstattung einer psychologischen Praxis lässt sich kaum mit einer normalen Arztpraxis vergleichen. Oft sind die Räume angemietet, es gibt kaum oder gar keine Mitarbeiter und keine teuren medizinischen Geräte. Aber gerade in diesen Konstellationen ist anwaltliche Beratung wirklich wichtig. Grundsätzlich ist nämlich der Verkauf der Zulassung gar nicht möglich. Die Zulassung ist ein von der KV eingeräumtes Recht, für Kassenpatienten therapeutische Leistungen zu erbringen und sie abzurechnen. Wenn also der Kaufvertrag nur vorsieht, dass die Zulassung verkauft wird, wäre ein solcher Vertrag nichtig. Die Folge wäre, dass Sie als Verkäufer der Kaufpreis zurückzahlen müssten und der Käufer? Der behält natürlich die Zulassung, weil der ZA die Zulassung erteilt. Sie sehen, eine ziemlich missliche Situation für den Verkäufer. Wir kennen uns bei solchen Verkäufen gut aus und wissen, worauf es ankommt.

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Gerade für Ärztinnen und Ärzte, die ihre erste Berufserfahrung in einer Klinik gesammelt haben, ist die Selbständigkeit sehr reizvoll. Als niedergelassene Ärztin können Sie sich Ihre Zeit frei einteilen. Wir wissen aus Erfahrung, dass viele Ärztinnen sich Kinder wünschen, aber genau wissen, dass das im stressigen Klinikalltag kaum umsetzbar ist. Viele Ärztinnen wissen allerdings auch nicht, dass gerade die Niederlassung ihnen viele Freiräume bietet, um berufliches und privates Glück miteinander zu vereinbaren. Zudem ist die Niederlassung oft auch finanziell viel lukrativer als die Tätigkeit in einer Klinik. Wir haben viele Ärztinnen aus dem klinischen Berufsalltag in die Niederlassung begleitet und sind hochmotiviert, auch Sie zu unterstützen.

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In diesen Fällen geht es einfach nicht ohne einen langjährig erfahrenen Anwalt. Die Investoren werden immer von sehr großen, z.T. international tätigen Anwaltskanzleien begleitet. Diese Kanzleien haben für den Investor schon mehrere „deals“ abgeschlossen und sind nicht nur juristisch aufgestellt, sondern legen meist auch Verträge vor, die aufgrund von Erfahrungen aus diesen früheren „deals“ immer weiter optimiert wurden. Hier liegt eine typische David-gegen-Goliath-Situation vor und Sie benötigen unbedingt anwaltliche Unterstützung, wenn Sie nicht existenzielle Risiken vermeiden wollen. Wir haben solche „deals“ häufig auf der Seite der Verkäufer begleitet, die einerseits ihr Lebenswerk sichern wollen aber andererseits auch die finanziellen Chancen bei einem Verkauf an einen Investor sehen. Wir sind ein überschaubares, agiles Team und bereit, für den optimalen Verkauf an einen Investor unser Bestes zu geben. Wenn sich ein Investor bei Ihnen meldet oder Sie an einen Investor verkaufen wollen, melden Sie sich einfach unverbindlich bei uns. Wir wissen immer, welcher Investor gerade Arztpraxen sucht und haben umfangreiche Erfahrung mit internationalen Rechtsanwaltskanzleien auf Seiten der Investoren.

Wir sind für Sie erreichbar unter 089 224 224 oder per Mail unter kanzlei@klapp-roeschmann.de.

Die meisten Mediziner in Ihrer Situation kaufen eine bestehende Praxis. Der Vorteil besteht darin, dass Sie nicht mehrere Jahre einen Patientenstamm aufbauen müssen, sondern der Kontakt zu den Patienten vom ersten Tag an gegeben ist. Außerdem gibt es gute Modelle, wie sie das Know How des Verkäufers oder der Verkäuferin auf sich überleiten können. Hier kann man z.B. daran denken, dass Ihr verkaufender Kollege Sie zunächst für einen bestimmten Zeitraum anstellt und anschließend er von Ihnen angestellt wird. Der Nachteil ist sicherlich, dass Sie einen gewissen Kaufpreis für die Arztpraxis zahlen müssen und es oft einen Investitionsstau gibt. Allerdings zeigen die statistischen Auswertungen, dass die Investitionskosten für Gründung und Kauf einer Arztpraxis sich immer weiter annähern.

Gerade wer noch am Anfang seiner Berufskarriere steht, kennt sich oft mit den Usancen des Kaufs einer Praxis nicht ganz so gut aus. Was genau kaufe ich? Was ist das Zweischrankmodell? Was hat es mit Bereinigungen auf sich? Was geschieht, wenn zwischen der Unterschrift unter den Kaufvertrag und der Übernahme der Praxis das Röntgengerät kaputt geht? Oder noch schlimmer: Der betagte Verkäufer verstirbt? Ist dieser Fall im Kaufvertrag geregelt? Wie sieht es mit den Rückbauverpflichtungen gegenüber dem Gewerberaumvermieter aus? Muss ich bei Übernahme der Praxis ggf. diese Rückbauverpflichtungen übernehmen, bei denen es schnell um Beträge von 10.000 oder 20.000 € gehen kann.

Wir haben viele Fachärzte in die Selbstständigkeit begleitet. Auch Sie würden wir gerne in dieser Phase hervorragend unterstützen. Testen Sie uns und rufen Sie uns einfach an! Wir stehen gerne auch abends oder am Wochenende für ein Erstgespräch zur Verfügung.
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Gerade bei einem Anstellungsvertrag glauben viele Mediziner, dass es sich nur um eine lästige Pflicht handelt und sie unterschreiben einfach den Arbeitsvertrag, den der anstellende Arzt vorlegt. Gerade in dieser Situation ist es aber wichtig zu wissen, dass der Arbeitsmarkt kein Arbeitgeber-, sondern ein Arbeitnehmermarkt ist und sie möglicherweise Punkte fordern können, die vor Jahr und Tag noch nicht verhandelbar waren. Seien es die Wochenenddienste, Notdienste, Home Office, Kosten für Fortbildungen und vieles mehr. Viele Medizinerinnen, die eine Anstellung suchen, wissen nicht, was möglich ist. Natürlich betrifft das auch das Gehalt. Wir kennen uns im medizinischen Arbeitsrecht besonders gut aus und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben sollen, rufen Sie uns kurzfristig an. Die Prüfung Ihres Arbeitsvertrages dauert nicht sehr lange und kostet damit auch nicht viel. Die Kosten unserer Beratung lohnen sich!

Sie können uns gerne unter 089 224 224 oder per E-Mail: kanzlei@klapp-roeschmann.de kontaktieren.

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